Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich VWL - Fallstudien, Länderstudien, Note: 1,3, Universität Hamburg, Veranstaltung: Ausgewählte wirtschaftspolitische Probleme der EU-Osterweiterung, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 EinleitungAls zu Beginn der 1990er Jahre die, bis zu diesem Zeitpunkt kommunistisch regierten mittel- und osteuropäischen Länder (MOE) und die Baltischen Staaten, ihre Unabhängigkeitsbestrebungen durchsetzten, waren sie in einer mehr als maroden gesamtwirtschaftlichen Situation. So wurde auch Rumänien, das lange Zeit der Unterdrückung und der Misswirtschaft durch das Industrialisierungsprogramm Cauşescus ausgesetzt war, bereits zur postkommunistischen Zeit in den Bankrott getrieben. Der aufgestaute Hass und das Misstrauen gegenüber der Staatsführung entluden sich in der Hinrichtung seines Diktators.Auch in den Folgejahren sollten sich für das rumänische Volk keine gravierenden Verbesserungen ihrer Lebensumstände einstellen, was zur Beibehaltung der zu kommunistischen Zeiten üblichen Landessitten führte. Mit Übernahme der politischen Strukturen nach der „Revolution“ durch die alten Eliten (Machtergreifung durch ehemalige Kader der Kommunistischen Partei), „(…) deren politischer Dilettantismus, verbunden mit Inkompetenz und trügerischen Machenschaften (…)“1, des desolaten Zustands der Wirtschaft und des mangelnden Vertrauens der Rumänen in ihre Staatsführung, ist es Rumänien (im Vergleich zu anderen postkommunistischen Ländern) nicht annähernd so schnell gelungen ein stabiles Fundament als Basis für einen demokratischen und wirtschaftlich prosperierenden Staat, zur Grundlage für Verbesserungen der Lebensverhältnisse, einer stabilen Demokratie und einer funktionsfähigen Marktwirtschaft zu etablieren. Aufgrund der Geschichte, der geographischen Lage und der Bedeutung Rumäniens innerhalb der Europäischen Union (EU) für die Balkanländer, gehört Rumänien jedoch zu Europa. So wurden schon früh Verhandlungen über eine Aufnahme in die Europäische Union geführt, der für 2007 geplant ist. Sollten zum Zeitpunkt des geplanten Beitritts eine Vielzahl der Voraussetzungen nicht umgesetzt sein, ist eine Schutzklausel im Beitrittsvertrag vorgesehen, die den vereinbarten Beitritt auf 2008 verlegt.[...]